Im Jahre 2014 hatte der Europäische Gesetzgeber drei Richtlinien verabschiedet, mit dem das Europäische Vergaberecht modernisiert wurde:
- Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU)
- Die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste (Sektoren) (Richtlinie 2014/25/EU)
- Die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU).
Zum 18. April 2016 wurden diese Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dabei wurde der vierte bis sechste Teil des GWB neu gefasst und die VgV ist in Kraft getreten, die nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil IV des GWB unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber trifft. Damit wurde das Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert und vereinfacht. Die öffentlichen Auftraggeber verfügen nun über größere Spielräume bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und können u.a. frei zwischen offenem und nicht offenem Verfahren wählen. Außerdem können soziale, ökologische sowie innovative Aspekte umfassender als bisher bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Die Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Verfahrensteilnehmern wird zukünftig nahezu vollständig elektronisch ablaufen. Außerdem wurde der Eignungsnachweis erleichtert.
Die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Verordnung über die Vergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) regeln die Einzelheiten des Vergabeverfahrens. Das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen sowie für freiberufliche Leistungen wurde in der VgV zusammen geführt. Die Vergabevorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und die Vorschriften zu Wettbewerben (Auslobungsverfahren) im Bereich der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens wurden als neuer Abschnitt in der VgV geregelt.
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