Um Schäden bei möglichen Datenverlusten zu minimieren, obliegt es dem registrierten Nutzer, Daten und Inhalte, die er auf deutsches-ausschreibungsblatt.de einstellt, bzw. an deutsches-ausschreibungsblatt.de überträgt, zu speichern und Sicherungskopien zu erstellen.
Bei der Teilnahme an einem Webinar ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Teilnehmers, ggf. auch während des Seminars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Die Zugangslinks zu den Webinaren oder dem Onlinekurs dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Sollte DA Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht DA ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer oder der Referenten, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, noch Dritten zugänglich zu machen.
Bei akuten oder drohenden Störungen oder akuter oder drohender Überlastung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform ist DA berechtigt, den Zugang zu deutsches-ausschreibungsblatt.de vorübergehend zu sperren und/oder die Nutzung von deutsches-ausschreibungsblatt.de vorübergehend zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform aufrechtzuerhalten. DA wird sich in diesem Fall bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit von deutsches-ausschreibungsblatt.de schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Naturkatastrophen oder Katastrophenfällen bleiben hiervon unberührt. Im Fall eines unvorhersehbaren technischen Ausfalls von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform oder eines Teiles davon oder im Fall einer vorübergehenden Sperrung oder Beschränkung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform wird DA den Bieter nach Möglichkeit auf der Webseite über den Ausfall, bzw. die Sperrung oder Beschränkung und deren voraussichtliche Dauer informieren. Ein Ausfall in diesem Sinne liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhersehbaren Störung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform Vergabeunterlagen nicht elektronisch eingesehen, heruntergeladen, elektronische Angebote oder Teilnahmeanträge nicht erstellt, bearbeitet oder abgegeben werden können.
Sollten Eingriffe erforderlich sein, die zu einer geplanten Einschränkung der Verfügbarkeit des Systems führen, wird DA diese nach Möglichkeit zwischen freitags 14:00 Uhr und Montagmorgen 03:00 Uhr durchführen und die Nutzer frühzeitig vorher auf deutsches-ausschreibungsblatt.de über die Einschränkung und deren voraussichtliche Dauer informieren. In dringenden Fällen kann ein sofortiges Eingreifen durch DA oder der von ihm eingeschalteten Kooperationspartner erforderlich werden. DA wird die Nutzer unverzüglich auf deutsches-ausschreibungsblatt.de über die Notwendigkeit des Eingriffs und die damit verbundenen Einschränkungen der Verfügbarkeit des Systems informieren. Soweit es zu einer solchen nicht geplanten Nichtverfügbarkeit des Systems kommt, hat der Nutzer diese zu dulden und hat insbesondere keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz. Bei Notfällen kann eine sofortige Abschaltung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder Teilen davon durch DA erforderlich sein. In diesen besonders kritischen Fällen genügt es, wenn die Information über die durchgeführten erforderlichen Schritte dem Nutzer nachgereicht werden.In diesen Zeiten können bestimmte Funktionen der Vergabeplattform nicht verfügbar sein, insbesondere kann die Möglichkeit zur Abgabe elektronischer Angebote und Teilnahmeanträge unterbrochen oder eingeschränkt sein. Unterbrechungen der Verfügbarkeit während der angekündigten Wartungsarbeiten, auch wenn diese außerordentlich notwendig werden, gelten nicht als unvorhergesehene technische Ausfälle im Sinne des § 6 Ziff. 6. Soweit während der angekündigten Wartungszeiten Angebote nicht fristgerecht an die zuständige angeschlossene Vergabestelle übermittelt werden können, übernimmt DA hierfür keine Haftung.
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer und Kunden gilt die Datenschutzerklärung der DA, die unter „Datenschutz“ auf deutsches-ausschreibungsblatt.de abrufbar ist.