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Aktuelles im Vergaberecht
Gemeinsames Vokabular der EU für öffentliche Aufträge (CPV = Common Procurement Vocabulary) zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Version vom 28.11.2007.
Die CPV-Codes schaffen eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der EU. Somit wird der Auftragsgegenstand in einer gemeinsamen Nomenklatur beschrieben und gilt für alle Länder der Europäischen Union.
Bestehend aus einem Hauptteil und einem Zusatzteil, bildet folgende Codestruktur die CPV-Klassifikationen:
Der Hauptteil beschreibt den Auftragsgegenstand. Er besteht aus acht Ziffern sowie einer Prüfziffer und definiert die Art der Baumaßnahmen, Dienst- oder Lieferleistungen des Auftragsgegenstandes. Diese Ziffern werden wie folgt gelesen:
Die drei letzten Ziffern geben weitere Details über die einzelnen Kategorien. Die letzte Ziffer des Codes ist die zuvor genannte Prüfziffer.
Der Zusatzteil kann zur Ergänzung, um den Auftragsgegenstand näher zu beschreiben, genutzt werden. Hier wird ein alphanummerischer Code zugrunde gelegt. Der Code kann als zusätzliches Vokabular zur Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber eingesetzt werden, um den Vertragsgegenstand genauer bzw. präziser zu beschreiben.
Für öffentliche Auftraggeber heißt es, den Code zu suchen, der den Auftragsgegenstand am besten beschreibt. Es gilt zu beachten, dass wenn mehrere Codes in einer Bekanntmachung unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden müssen, lediglich ein einziger Code den Titel der Bekanntmachung beschreibt.