Zusammengstellt von Wolf-D. Glockner
Rechtsanwalt
Die neuesten Entwicklungen im Vergaberecht - erfahren Sie mehr zu der aktuellen Rechtsprechung.
Wolf-D. Glockner greift für das Deutsche Ausschreibungsblatt die wichtigsten Urteile auf und veröffentlicht sie angereichert mit seinem Fachwissen. Rechtsanwalt Glockner ist auch Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Durch seine fachübergreifende Qualifizierung bietet er ein umfangreiches Wissen und Erfahrung. Er ist als Rechtsanwalt in Duisburg tätig und seit mehr als 10 Jahren unser zuverlässiger Berater im Vergaberecht.
Das bundesweitere Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Die Neufassung der VOB/A war am 19.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Durch den Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW...
Eine stark verkürzte Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) ist in Kraft getreten.
Einer der gewichtigen Unterschiede zwischen Vergaben im Oberschwellenbereich und im Unterschwellenbereich bildet die Informations- und Wartefrist vor der Vergabe eines Auftrags.
Das Signaturgesetz wurde abgelöst und die Vergabeordnung geändert. Was die eIDAS-Verordnung ist...
Auch bei technischen Problemen und unter Zeitdruck keinesfalls per unverschlüsselter E-Mail!
Nachdem am 07.02.2017 die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (unterhalb der EU-Schwellenwerte) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht wurde, ...
Rechtslage im Bereich der Dienstleistungs- und Lieferaufträge unterhalb der Schwellenwerte wird an die Rechtslage im Oberschwellenbereich angeglichen.
Der Landtag NRW hat am 26.01.2017 die Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Seit dem 01.10.2016 gilt auf Bundesebene die Neufassung des Abschnitts 1 der VOB/A für den Bereich der Unterschwellenvergaben.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB).
Der Entwurf der NRW-Landesregierung zur Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes entlastet Vergabestellen und Unternehmen und soll die Zahl der Bieter erhöhen...
Mit der am 18.04.2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsreform wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte neu gestaltet...
Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Neuvergabe eines Auftrags auch im Falle der Aufstockung eines bereits beauftragten Volumens vorliegt, wenn das bisherige Auftragsvolumen durch eine einseitige Leistungsbestimmung oder Option in einem solch großen Umfang erweitert wird, dass es nicht mehr von dem ursprünglich geschlossenen Vertrag erfasst wird und wenn das einseitige Leistungsbestimmungsrecht im Ursprungsvertrag nicht hinreichend qualitativ oder quantitativ definiert oder begrenzt ist. Die dann vorliegende Neuvergabe eines Auftrags kann – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – nicht wirksam ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgen (§ 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB). (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 28.08.2015 – 1 Verg 1/15)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Auftraggeber Zuschlagskriterien einsetzen darf, mit denen er die Qualität der von den Bietern für die Auftragsausführung vorgeschlagenen Teams bewertet (im Ausgangsfall mit 40 %), wenn es sich um die Vergabe eines Auftrags über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung handelt und die Qualität der Ausführung des Auftrags maßgeblich von der Qualifikation der mit der Ausführung beauftragten Personen abhängig ist (EuGH, Urteil vom 26. März 2015 – C-601/13).
Die Vergabekammer Nordbayern hat entschieden, dass schriftliche Angebote unter allen Umständen auszuschließen sind, wenn der Auftraggeber vorgegeben hat, dass die Angebote in elektronischer Form einzureichen sind. Dies gilt auch bei technischen Problemen und selbst dann, wenn für diese technischen Probleme der Auftraggeber verantwortlich ist. Die Frage der Verantwortlichkeit und die Folgen sind ggf. in einem Verfahren vor einem Zivilgericht für die Geltendmachung eines Schadensersatzes zu klären (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 26.02.2015, 21.VK–3194-42/14).