Bildungsmaßnahmen der Ausbildung, Umschulung, Fortbildung und Weiterbildung sind Dienstleistungen, die nach VOL/A ausgeschrieben werden. Als Berufsbildungsmaßnahmen gelten Veranstaltungen, Konferenzen, Lehrgänge, Schulungen, Seminare und Trainings zum Zwecke der beruflichen Fort- und Weiterbildung, zur Arbeitsvermittlung, sowie zur Rehabilitation oder der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Unter Weiterbildung (auch Erwachsenenbildung) sind alle Aktivitäten zu verstehen, die zur Erweiterung, Vertiefung oder Aktualisierung von Kompetenzen von Personen dienen. Die Weiterbildung geht dabei über das eigene Fach hinaus. Eine Fortbildung hingegen wird definiert als eine in einem erlernten Beruf ergänzende oder fortlaufende Ausbildung, die vorhandenes Wissen erneuert und ergänzt. So wird eine ausreichende Qualifizierung des Personals sichergestellt.
Fortbildungsmaßnahmen werden durch den Betrieb von Bildungseinrichtungen, wie Schulen und Hochschulen, Berufs- und Fachakademien sowie weiteren Institutionen durchgeführt. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von Schulungsdienstleistern, die unter anderem bspw. Seminare im Bereich Handwerk, IT, Sprachen oder Marketing anbieten.
Die berufliche Rehabilitation (auch Wiedereingliederung) gilt gleichermaßen als Bildungsmaßnahme. Sie dient dazu, die Erwerbstätigkeit wiederzuerlangen. Zuständig sind hierfür die Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen. Auftraggeber von Bildungsmaßnahmen sind somit die Agenturen für Arbeit, Jobcenter, die Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen, Ministerien, Kreise, Hochschulen, Karrierecenter der Bundeswehr, Institutionen des öffentlichen Rechts, das Beschaffungsamt des BMI und gewerbliche Anbieter.
Zu den Bildungsmaßnahmen zählt gleichfalls die Berufsberatung. Das Ziel ist die Beratung von Personen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen bei der Berufswahl. Die Zielgruppe ist breit gefächert - in Anspruch genommen wird eine Berufsberatung von Schülern, Studenten, Schul- und Studienabbrechern, Arbeitslosen sowie von Berufstätigen mit dem Wunsch zur Weiterbildung. Diese Leistung wird sowohl durch Behörden, wie bspw. der Bundesagentur für Arbeit, als auch kommerziell, durch gewerbliche Anbieter, durchgeführt.
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