Im öffentlichen Bereich werden häufig Verpachtungen, Vermietungen und Konzessionen vergeben. Hierzu zählen die Verpachtung von Grundstücken oder Gebäuden, aber ebenfalls die Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge (mit oder ohne Kaufoption) über Waren (z. B. Büromaschinen, wie Drucker oder Multifunktionsmaschinen), die zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern geschlossen werden.
Staatliche oder kommunale Aufgaben werden an Personen des privaten Rechts übertragen. Beispiele dafür sind die Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Entsorgungsverträgen, Lieferung von Strom, Wärme oder Gas, die Errichtung und der Betrieb eines Netzes wie den Breitbandausbau oder der Betrieb von Bistros oder Kantinen in öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise in Schulen oder Universitäten.
Es gibt aber auch die Baukonzession, die die Durchführung eines Bauauftrags zum Gegenstand hat. Dabei besteht die Gegenleistung aber nicht in einem Entgelt, sondern in dem befristeten Nutzungsrecht des Bauwerks zum Zweck der Refinanzierung - z.B. die Errichtung eines Tunnels, Parkhauses oder einer Brücke.
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