In der ersten Wertungsstufe prüft der Auftraggeber die Vollständigkeit des Angebots. Auf der zweiten Wertungsstufe prüft der Auftraggeber, ob der Bieter zur Ausführung des Auftrags geeignet ist. In der dritten Wertungsstufe prüft der Auftraggeber, ob ein Unterangebot vorliegt. Auf der vierten Wertungsstufe untersucht der Auftraggeber den Inhalt des Angebots. Er prüft dabei, ob die vom Auftraggeber angebotenen Produkte und Leistungen den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entsprechen.
Sodann bewertet er die ausgewiesenen Zuschlagskriterien, woraus sich eine Gesamtpunktzahl für das jeweilige Angebot ergibt. Die sich hieraus ergebende Bieterreihenfolge ist für den Zuschlag maßgeblich. Der Auftraggeber muss dem Erstplatzierten den Zuschlag erteilen.