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Direktauftrag

Leistungen können unter Berücksichtung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag), § 14 Satz 1 UVGO, § 3a Abs. 4 VOB/A. Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.

Ein Direktauftrag ist nur bei Bagatellvergaben bis zu bestimmten Wertgrenzen zulässig. Die Wertgrenze für Lieferleistungen und Dienstleistungen liegt bei einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 14 UVgO) und für Bauleistungen bei einem voraussichtlichen Auftragswert von bis zu 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 3a VOB/A).

Bei einem Direktauftrag handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

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