Electronic IDentification, Authentification and trust Services
Die Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die elektronische Identifizierung und für elektronische Vertrauensdienste.
Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden, sektorenübergreifenden EU-Rahmen zu schaffen, um sichere, vertrauenswürdige und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Die eIDAS-Verordnung soll den Rechtsrahmen für elektronische Signaturen weiter entwickeln. Sie enthält hierzu Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter sowie Regelungen zu einzelnen Vertrauensdiensten (elektronische Signatur, elektronisches Sigel, elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Zertifizierungsdienste für Web-Seiten-Authentifizierung) einschließlich ihrer Rechtswirkungen.
Als unmittelbar geltendes Unionsrecht hat die eIDAS-Verordnung die bisher geltende Richtlinie 1999/93-EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen mit Wirkung vom 01.07.2016 abgelöst. Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die eIDAS-Verordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften grundsätzlich keiner Umsetzung in nationales Recht.
Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz) vom 18.07.2017 hat in Deutschland die erforderlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der eIDAS-Verordnung geschaffen.