Die Abkürzung ETA leitet sich vom englischen Begriff „European Technical Assessment “ ab – auf Deutsch: Europäische Technische Bewertung.
Die ETA ist ein Produktleistungsnachweis, der zur CE-Kennzeichnung führt. Mit ihr können Produkte im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei vertrieben werden.
Eine ETA kann für jedes Bauprodukt beantragt werden, das nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Form erfasst ist. Gegenüber der harmonisierten Norm lässt sich die ETA individuell auf das Produkt zuschneiden. Zudem können Leistungsmerkmale in die ETA aufgenommen werden, die in bestehenden harmonisierten Normen fehlen.
Vorteil gegenüber der nationalen Zulassung ist die größere räumliche Reichweite der ETA. Allerdings ist bei ETAs immer ein Abgleich zwischen der ausgewiesenen Leistung und den nationalen Bauwerksanforderungen notwendig.
Zuständig für die Erteilung einer ETA in Deutschland ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin.
Weg zur ETA
Nach Eingang einer ETA-Anfrage prüft das DIBt zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und klärt die Frage, ob für das Bauprodukt bereits eine Bewertungsgrundlage vorliegt. Sobald das technische Dossier vollständig ist, erhält das Unternehmen eine Antragsbestätigung. Damit beginnt das eigentliche Verfahren, das nun ähnlich abläuft wie bei den nationalen Zulassungen. Das DIBt erstellt einen Prüfplan und empfiehlt geeignete Prüfinstitute. Mit dem Prüfplan geht das Unternehmen zum Institut seiner Wahl und lässt dort die notwendigen Prüfberichte erstellen. Abschließend bewertet das DIBt die eingereichten Prüfberichte und stellt die ETA aus.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für eine ETA hängt von der Komplexität des Produkts und vom Prüfaufwand ab. In der Regel dauert das Verfahren aber nur wenige Monate. Wenn für die Erstellung der ETA noch keine Bewertungsgrundlage – ein sogenanntes europäischen Bewertungsdokument (EAD) – vorliegt, muss zunächst ein solches erstellt werden. Für dieses Verfahren sieht die Bauprodukteverordnung eine Bearbeitungszeit von maximal neun Monaten vor.
Geltungsdauer einer ETA
Europäische technische Bewertungen sind zeitlich unbegrenzt gültig. Das DIBt empfiehlt jedoch eine regelmäßige technische Überprüfung der ETA und ggf. eine Anpassung an den Stand der Technik.