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Fortgeschrittene elektronische Signatur

Soweit es erforderlich ist, kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind (§ 53 Abs. 3 VgV).

Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur wird die elektronische Signatur mit einem einmaligen Signaturschlüssel erstellt. Zur Unterzeichnung eines digitalen Angebots mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur benötigt der Bieter eine passende Software der Vergabestelle. Die fortgeschrittene Signatur ist technisch somit ein Software-Zertifikat.

Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist somit, entgegen der qualifizierten elektronischen Signatur, zum Erstellen einer rechtsgültigen elektronischen Unterschrift keine Signaturkarte und kein Kartenlesegerät notwendig.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

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Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.