Bei Investorenmodellen stellt der Investor Geld zur Verfügung und erbringt Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen. Bei kommunalen Projekten werden Investorenmodelle insbesondere zur Umsetzung von Bauprojekten eingesetzt. Sie ermöglichen Bauvorhaben ohne den Haushalt zu belasten.
Insbesondere bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) werden Investorenmodelle zur Erbringung von Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen durch ein privates Unternehmen vereinbart, entweder als Mietkaufmodell (Build Own Operate Transfer-BOOT) oder als Nutzungsvertrag (Build Own Operate-BOO). Im Gegenzug zahlen die Kommunen dann über einen längeren Zeitraum ein vertraglich festgelegtes Entgelt an den privaten Partner, das dieser zur Refinanzierung der getätigten Investitionen nutzt sowie zur Abdeckung der laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten und zur Kapitalverzinsung.
In der kommunalen Praxis kommen auch Investorenmodelle vor, bei denen ein Grundstück an einen Investor veräußert wird und dieser sich verpflichtet, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Bebauung zu verwirklichen. In diesen Fällen fehlt es im Gegensatz zu den ÖPP an der Vereinbarung eines langfristigen Nutzungsvertrages.