Was sind mittelständige Interessen bei Vergabeverfahren?
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB zu berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass die Interessen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Vergabe bevorzugt zu berücksichtigen sind. Dies erfolgt in erster Linie durch die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose.
Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen auch Bietergemeinschaften bilden und so auch an großen Vergabeverfahren teilnehmen.