Die Plausibilitätsprüfung, auch Plausibilitätskontrolle, Plausibilitätstest oder Plausibilisierung ist eine Methode, in deren Rahmen ein Wert oder allgemein ein Ergebnis überschlagsmäßig daraufhin überprüft wird, ob es überhaupt plausibel, also annehmbar, einleuchtend oder nachvollziehbar sein kann oder nicht. Es kann nicht immer die Richtigkeit des Wertes oder Ergebnisses verifiziert werden, sondern es soll eine gegebenenfalls offensichtliche Unrichtigkeit erkannt werden. Ein Vorteil der Plausibilitätsprüfung ist, dass sie mit lediglich geringem Aufwand durchgeführt werden kann, ein Nachteil ist, dass weniger offensichtliche Unrichtigkeit in ihrem Rahmen nicht erkannt werden.
Bei Ausschreibungen dienen Plausibilitätskontrollen der Vermeidung von Fehlern, die zu Streitigkeiten oder zu Nachträgen führen. Hierzu gehören insbesondere unvollständige Positionstexte, dass nicht alle Leistungen erfasst werden oder dass nicht alle Mengen erfasst werden. Daher wird das Leistungsverzeichnis vor der Ausschreibung regelmäßig einer Plausibilitätsprüfung hinsichtlich
- - Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses
- - Beschreibung der Leistung entsprechend § 7 VOB/A
- - technische Durchführbarkeit der Leistung
- - terminliche Durchführbarkeit der Leistung
unterzogen. Bei einem Bauvorhaben kann z.B. eine überschlägige Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der Erfassung der Mengen in einer Prüfung bestehen, ob die Menge aller Deckenbeläge der Menge aller Fußbodenbeläge entspricht.