Bieter benötigen für die Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren einen Kartenleser mit einer Signaturkarte, um ihr Angebot mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signaturkarte wird von einem Trustcenter ausgestellt, welches das digitale Zertifikat auf die Karte lädt und mit einer für den Bieter bekannten Geheimzahl schützt. Um die Karte verwenden zu können, bedarf es noch eines Kartenlesers und einer speziellen Software zur Verwaltung des Zertifikates. Eine elektronische Signatur ermöglicht somit eine Unterschrift unter einem digitalisiertem Dokument und ersetzt die handgeschriebene Unterschrift auf Papier.