Als Vergabekoordinierungsrichtlinie wird die Richtlinie 04/18/EG aus dem Jahre 2004 bezeichnet. Sie machte Vorgaben hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb der EU. Die in 2014 erlassene Richtlinien (2014/14/EU, 2014/15/EU, 2014/23/EU und 2014/24/EU) heben die Vergabekoordinierungsrichtlinie auf. Sie enthalten konkrete Vorgaben für den Oberschwellenbereich, die vom Gesetzgeber im Vergaberecht umgesetzt wurden, insbesondere im GWB, der VgV und der VOB/A Abschnitt 2 und für Konzessionen in der KonzVgV, für Sektorenauftraggeber in der SektVO für verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge in der VSVgV sowie in der Statistikverordnung.