Bei öffentlichen Aufträgen gelten allgemeine Vertragsbedingungen, zusätzliche Vertragsbedingungen, ergänzende Vertragsbedingungen und besondere Vertragsbedingungen.
Allgemeine Vertragsbedingungen sind insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Die Regelungen der allgemeinen Vertragsbedingungen können durch zusätzliche Vertragsbedingungen ergänzend werden, die ebenfalls standarisierte Vertragsregelungen enthalten.
Zusätzlich können ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart werden, die für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle oder für ein bestimmtes Großprojekt gelten.
Die besonderen Vertragsbedingungen bestimmen sich schließlich nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls.