Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einem nach allgemeinen Merkmalen oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Die Entscheidungen der Vergabekammern sind Verwaltungsakte.