Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV – wird die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG genannt.
Die VSVgV gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen im Sinne des § 104 Abs. 1 GWB, die dem Teil IV des GWB unterfallen und durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 GWB vergeben werden.
Für diese Aufträge gilt die VgV nicht (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 VgV).
Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Leistungsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst (§ 104 Abs. 1 GWB):
- Die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich zugehöriger Teile (Bauteile oder Bausätze),
- die Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, einschließlich der dazugehörigen Teile, Bauteile oder Bausätze,
- Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus der Ausrüstung oder
- Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben werden.