Die öffentliche Hand vergibt regelmäßig Aufträge für Abbruch- und Rückbauarbeiten, die öffentlichen ausgeschrieben werden. Bei uns finden Sie aktuelle Ausschreibungen für Abbrucharbeiten, Rückbau und Baureifmachung (CPV 45111000).
Auftraggeber der Leistungen sind Städte und Kommunen, die Abbruch- oder Rückbauarbeiten für verschiedene Bauwerke ausschreiben. Darüber hinaus schreiben beispielsweise Landesbetriebe oder Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften Aufträge aus.
In diesem Bereich werden Leistungen vergeben, die den kompletten oder teilweisen Abbruch bzw. Abriss von Bauwerken aller Art betreffen. Die Ausschreibungen beinhalten beispielsweise den Rückbau von Straßen, den Abriss von Wohngebäuden, die Entkernung von Gewerbebauten oder die Demontage von Industriegebäuden.
Bevor ein Abbruchauftrag vergeben werden kann, ist eine Abrissgenehmigung erforderlich, in der das Abrissverfahren detailliert beschrieben wird. Aufgrund des Gefahrenpotentials dürfen Abbruchaufträge nur von fachlich qualifizierten Betrieben ausgeführt werden.
Aufträge für Baureifmachung betreffen zum Beispiel Räumungs- und Baumfällarbeiten, die Beseitigung von Wildwuchs, das Entsorgen von Abfallstoffen verschiedener Art sowie Planierungsarbeiten.
Ausschreibungen für Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Rückbauleistungen sowie viele weitere finden Sie in unserem Auftragsportal. Siehe auch: Abfallentsorgung und Recyclingdieste.
Abbrucharbeiten betreffen den kompletten oder teilweisen Abriss von Gebäuden und Bauwerken aller Art, wie Straßen und Tunnel.
Die vorbereitenden Maßnahmen für einen Abriss, Teilabriss oder die Demontage eines Gebäudes werden als Entkernung bezeichnet. Dabei werden alle Einbauteile, wie beispielweise Türen, Fenster, Böden und Gebäudetechnik sowie nichttragende Innenwände, entfernt.
Die Fassaden und damit das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleiben erhalten. Anschließend kann der Abriss erfolgen. Der komplette Abriss eines Gebäudes kann mit Hilfe von Abrissbirnen und Einschlagen, Eindrücken, Schneiden, Bohren und Sägen erfolgen.
In wenigen Fällen ist auch eine Sprengung des Gebäudes möglich, wenn ein Komplettabriss durchgeführt werden soll. Im Gegensatz dazu werden beim teilweisen Abriss oft Form und Qualität der Bausubstanz verändert.
Abbrucharbeiten bedürfen einer gründlichen Planung sowie einer fachgerechten Entsorgung des Abbruchmaterials. Das Abbruchmaterial wird zu großen Teilen wiederverwertet bzw. recycelt. Im Straßenbau ist zum Beispiel die Wiederverwertung des Abbruchs von Straßenmaterial von großer Bedeutung.
Eine Methode, die bei Abbrucharbeiten angewendet wird, ist der Rückbau. Das Gebäude wird von außen nach innen abgetragen und nicht schnell und im Ganzen abgerissen. Hierbei wird das Gebäude buchstäblich in seine Einzelteile zerlegt und fachgerecht entsorgt.
Besonders wenn in dem Bauwerk gefährliche Baustoffe, wie beispielsweise asbesthaltige Materialien, verbaut wurden, ist ein ordnungsgemäßer Rückbau zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bei öffentlichen Gebäuden werden diese Aufträge über Ausschreibungen für Abbrucharbeiten vergeben.
Soll ein neues Gebäude auf dem Abbruchgelände entstehen, so folgt nach den Abbrucharbeiten die sogenannte Baureifmachung.
Unter dem Begriff Baureifmachung werden alle Aufwendungen verstanden, die notwendig sind, um ein Grundstück in einen bebauungsfähigen Zustand zu bringen. Dazu gehören neben den Abbrucharbeiten zum Beispiel Sprengung, Räumung, Aufschüttung oder Planierung.
Das Deutsche Ausschreibungsblatt bietet Ihnen aktuelle Aufträge und Ausschreibungen für Abbrucharbeiten, Rückbau und Baureifmachung.
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