Das öffentliche Auftragswesen in Europa unterliegt Europäischem Gemeinschaftsrecht und wird von der EU-Kommission festgelegt.
Das bedeutet, dass EU-Ausschreibungen aus dem Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich, deren Auftragswert über bestimmten Schwellenwerten liegen, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Somit ist das Potenzial für europaweite Aufträge groß.
Die jeweiligen Schwellenwerte werden alle 2 Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt.
Mehr Informationen zur Modernisierung des EU-Vergaberechts RL 2014/24/EU
Es besteht für EU-Mitgliedsstaaten eine Veröffentlichungspflicht. Die europaweiten Ausschreibungen werden im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben.
Das Vergaberecht der EU regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge (europaweite Ausschreibungen) und soll den freien Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union garantieren.
Die Grundsätze für die Vergabeverfahren sind die Wirtschaftlichkeit, die Transparenz innerhalb der Verfahren, der Wettbewerb und die Gleichbehandlung.
Neben der Veröffentlichungspflicht bei Auftragsvergaben innerhalb der EU müssen auch bestimmte Fristen bzgl. der Bekanntmachung und der Bearbeitung eingehalten werden. Die Frist zur Veröffentlichung kann durch entsprechende Projektankündigung im Amtsblatt der EU, der Vorinformation, verkürzt werden.
Auch führt die Bereitstellung digitaler Vergabeunterlagen zu einer Fristverkürzung. Nach Auftragsvergabe wird von der ausschreibenden Stelle eine Information über den vergebenen Auftrag im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Auch diese Veröffentlichung ist für jede Vergabestelle verpflichtend.
Ausschreibungen oberhalb der geltenden Schwellenwerte sind von grenzübergreifendem Interesse. Mehr als 250.000 öffentliche Stellen schreiben jährlich EU-weit aus.
Sie erhalten beim Deutschen Ausschreibungsblatt alle aktuellen EU-Ausschreibungen deutscher Vergabestellen. Europaweit warten attraktive Aufträge auf Sie.
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