Praxisnahe Informationen zu Ausschreibungen und eVergabe
Am 11.11.2021 wurden die ab dem 01.01.2022 geltenden EU-Schwellenwerte im Amtsblatt der EU (L 398/23) veröffentlicht.
Ab einem gewissen Auftragswert einer Ausschreibung haben öffentliche Auftraggeber EU-Richtlinien nach GWB anzuwenden.
Sobald Schwellenwerte erreicht werden, müssen Bekanntmachungen europaweit ausgeschrieben werden.
Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren von der Europäischen Union überprüft und im Regelfall auch angepasst. So auch dieses Jahr.
Anwendungsbereich |
Bis 31.12.2021 |
Ab 01.01.2022 |
Klassischer Auftraggeber (2014/24/EU)
Bauleistungen | 5.350.000 Euro | 5.382.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungen - zentrale Regierungsbehörden |
139.000 Euro |
140.000 Euro |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen |
5.350.000 Euro |
5.382.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungen |
428.000 Euro |
431.000 Euro |
Konzessionen 2014/23/EU
Konzessionen |
5.350.000 Euro |
5.382.000 Euro |
Sie finden auch Aufträge, die europaweit ausgeschrieben werden, hier beim Deutschen Ausschreibungsblatt - der zentralen Plattform für alle Branchen.