Zusammengstellt von Wolf-D. Glockner
Rechtsanwalt
Bei einer Erhebung vier Jahre nach Inkrafttreten des TVgG-NRW hat sich u.a. herausgestellt, dass sowohl für die Vergabestellen, als auch für die Unternehmen Mehraufwände durch das TVgG begründet wurden und sich die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb teilweise verringert hat. Die Landesregierung hat auf die Erkenntnis aus dem Evaluierungsbericht und auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung reagiert und einen Entwurf für eine Änderung des TVgG vorgelegt.
Im nächsten Schritt sollen die Verbände angehört werden, bevor die Landesregierung den Gesetzentwurf dem Landtag für weitere Beratungen und zur Beschlussfassung zuleitet.
Stand: Mai 2016
Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes tritt am 01.04.2017 in Kraft