Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch die Bedingungen der VOB/B und der VOL/B sind keine Gesetze und auch keine Verordnung, sondern AGB. Sie gelten deshalb nicht von selbst, sondern müssen in jedem Einzelfall vereinbart werden.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber weitere allgemeine Vertragsbedingungen vorsehen. Fügt ein Bieter in einem öffentlichen Vergabeverfahren eigene AGB bei, kann darin eine unzulässige Ergänzung der Verdingungsunterlagen liegen, die zu einem Ausschluss des Bieters führen kann.