Wenn Bieter bei der Bearbeitung ihres Angebots auf Unklarheiten in den Vergabeunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung stoßen, sind sie verpflichtet, diese Unklarheiten aufzuklären. Bieterfragen können sich auf alle Bereiche der Vergabeunterlagen erstrecken. Der Auftraggeber kann auf Bieterfragen textliche Antworten geben oder er kann auch den Bietern Teile der Vergabeunterlagen überarbeitet und/oder korrigiert zur Verfügung stellen. Bieterfragen und die Antworten des Auftraggebers müssen allen Bietern zur Verfügung gestellt werden.