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Bieterkonferenz

Es gibt öffentliche Auftraggeber, die alle Bieter, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, zu sog. Bieterkonferenzen einladen und dann dort über Einzelheiten der Ausschreibungsbedingungen informieren.

Solche Bieterkonferenzen sind wettbewerbsrechtlich höchst problematisch und sollten unterlassen werden. Der öffentliche Auftraggeber verstößt damit gegen den Grundsatz der Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb, gem. § 97 Abs. 1 GWB. Dieser umfasst auch den Geheimwettbewerb.
Die teilnehmenden Unternehmen sollen nicht erkennen, welche anderen Unternehmen die Vergabeunterlagen angefordert haben. Dadurch soll vermieden werden, dass sich teilnehmende Unternehmen untereinander absprechen können.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

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