Contracting ist eine Vertragsform, bei der der Auftragnehmer (Contractor, Contractinggeber) in der Hauptanwendungsform des Liefer-, Anlagen-, Energie- oder Wärmecontractings dem Auftraggeber (Contractingnehmer) Betriebsstoffe (Wärme, Kälte, Strom, Dampf, Druckluft usw.) bereit stellt bzw. liefert und die zugehörigen Anlagen betreibt. Wenn Liefer- und Bauleistungen zusammen vergeben werden, z.B. beim Energieliefer-Contracting ist fraglich, ob vergaberechtlich ein Lieferauftrag (§ 103 Abs. 2 GWB) oder ein Bauauftrag (§ 103 Abs. 3 GWB) vorliegt. Diese Frage ist nach einer am objektiven Maßstab auszurichtenden wertenden Betrachtung zu entscheiden, wo der wirtschaftliche oder rechtliche Schwerpunkt des Vertrages liegt.