Von einer Doppelausschreibung spricht man, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die identische Leistung zweifach ausschreibt, z.B. zur Markterkundung oder um eines der Verfahren zur vergleichenden Wertung heranzuziehen. Solche Doppelausschreibungen sind generell unzulässig. Es steht in diesen Fällen bereits mit Ausschreibungsbeginn fest, dass es einem der beiden Vergabeverfahren an der zu vergebenden Leistung fehlt. Dadurch werden beide Verfahren unzulässig.