Das Hauptangebot des Bieters umfasst diejenigen Leistungen, die den Anforderungen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, vollständig entsprechen. Ein Bieter darf keine Änderungen an den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung oder an den Vertragsbedingungen vornehmen. Enthält ein Angebot Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsunterlagen, oder ist es unvollständig, ist es zwingend vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Abzugrenzen ist das Hauptangebot vom Nebenangebot.