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Lieferleistungen

Lieferaufträge sind gem. § 103 Abs. 1 und 2 GWB entgeltliche Verträge, Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf- oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen. Bei gemischten Leistungen (z.B. Liefer- und Dienstleistungen) handelt es sich um eine Lieferleistung, wenn der Wert der zu liefernden Leistung überwiegt.

Gegenstand von Lieferaufträgen sind Waren im Sinne von körperlichen Gegenständen, die einen Geldwert haben und Gegenstand von Handelsgeschäften sein können. Der Begriff ist weit auszulegen und umfasst auch unkörperliche Gegenstände wie Strom und Wärmeenergie.

Ein entgeltlicher Lieferauftrag liegt auch dann vor, wenn dem Auftragnehmer eine geldwerte Leistung gewährt wird, z.B. die Überlassung von Grundstücken oder von Werbeflächen.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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