Unter dem Mantelbogenverfahren versteht man die elektronische Angebotsabgabe in Verbindung mit der Einreichung eines handschriftlich signierten Formulars.
Die Angebotsunterlagen werden, wie auch im vollelektronischen Verfahren, verschlüsselt an die ausschreibende Vergabestelle übermittelt. Ein gesondertes Anschreiben, der so genannte Mantelbogen, wird durch eine Software mit einer dazugehörigen Prüfziffer erstellt.
Der Antragsteller druckt dieses Anschreiben aus, unterschreibt es rechtsgültig und leitet es per Post an die zuständige Vergabestelle weiter. Hier erfolgt mittels der Prüfziffer die Zuordnung des elektronisch eingereichten Angebotes mit dem unterzeichneten Mantelbogen des Bieters. Der Vorteil dieses elektronischen Verfahrens liegt darin, dass keine Kartenlesegeräte und Signaturkarten oder Softwarezertifikate benötigt werden.
Aufgrund der Entwicklungen der e-Vergabe (u. a. Zulassung der Textform als einfache elektronische Signatur) ist das Mantelbogenverfahren unüblich geworden und eine Abgabe eines Angebots im Mantelbogenverfahren nicht mehr zulässig.