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Mehrfachbeteiligung

Eine Mehrfachbeteiligung im Ausschreibungsverfahren liegt vor, wenn ein Bieter in einem Ausschreibungsverfahren mehrere Angebote abgibt. Eine solche Mehrfachbeteiligung ist unzulässig, wenn dadurch eine Wettbewerbsverzerrung entsteht, insbesondere der Geheimhaltungsgrundsatz beeinträchtigt wird.

Was ist unzulässig

Unzulässig ist z.B. die Beteiligung an einem Vergabeverfahren sowohl als Einzelbieter, als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft. Bei solchen Angeboten wird der Geheimwettbewerb nicht gewahrt und sie sind zwingend auszuschließen. Unzulässig sind auch Angebote, die von derselben Person unterzeichnet sind.

Was ist zulässig

Zulässig ist die Beteiligung als Bieter und als Nachunternehmer am Ausschreibungsverfahren. Der Erhalt oder die Abgabe eines Nachunternehmerangebotes beinhaltet nicht zwingend eine Kenntnis des vom Bieter abgegebenen Angebots oder dessen Grundlagen. Eine solche Konstellation kann jedoch auch unzulässig sein, wenn zum Umstand der Nachunternehmerbenennung weitere Tatsachen hinzutreten, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes oder mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis des Angebotes des Konkurrenten annehmen lassen. Zulässig sind auch Angebote konzernverbundener Unternehmen. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um rechtlich selbständige Unternehmen handelt und keine Hinweise vorliegen, die auf eine wettbewerbswidrige Verhaltensweise schließen lassen. Unzulässig wären Angebote konzernverbundener Unternehmen, wenn diese bei der Erstellung der Angebote zusammenarbeiten.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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