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Mengenlose

Was ist ein Mengenlos?

Nach der gesetzlichen Definition in § 22 Abs. 1 UVgO sind Teillose Leistungen, die in der Menge aufgeteilt vergeben werden.

In Vergabeverfahren werden die zu vergebenden Aufträge regelmäßig in kleinere Auftragseinheiten aufgeteilt, die sogenannten Lose.

Bei der Losvergabe wird eine Ausschreibung also in mehrere, voneinander unabhängige Teilaufträge geteilt. Die Aufteilung erfolgt entweder nach der Menge oder es erfolgt eine Trennung nach Art und Fachgebiet.

Wird die Vergabe nach der Menge geteilt, liegen Teillose vor, die auch als Mengenlose bezeichnet werden. Nach Art oder Fachgebiet aufgeteilte Aufträge werden als Fachlose bezeichnet.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

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