Der Auftragswert entscheidet im Normalfall darüber, welche Regeln für eine Vergabe mit einer öffentlichen Ausschreibung gelten.
Hierfür ist der EU-Schwellenwert maßgeblich. Er wird von der EU-Kommission alle zwei Jahre neu festgelegt.
Oberschwellenbereich ist der Bereich oberhalb des EU-Schwellenwertes in dem zwingend europaweit auszuschreiben ist.
Die Grundlagen des Vergaberechts im Oberschwellenbereich sind in Teil 4. des GWB geregelt. Detaillierte Vorschriften für die Durchführung von Vergaben im Oberschwellenbereich enthalten die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung-VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) und die Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).