Im Vergaberecht kommen unterschiedliche Verfahrensarten zur Anwendung, die sich jeweils durch eine ein- oder zweistufige Struktur, das Vorgehen zur Bestimmung des Bieterkreises und hinsichtlich des Ablauf des Verfahrens unterscheiden. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist zudem vom Auftragswert abhängig, der über oder unterhalb der europäischen Schwellenwerte liegen kann. Entsprechend gibt es folgende Verfahrensarten:
Verfahren im Unterschwellenbereich – Nationale Verfahren:
- öffentliche Ausschreibung (National)
- beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahme Wettbewerb (National)
- freihändige Vergabe (National) und - Direktkauf (National)
Verfahren im Oberschwellenbereich – EU-weite Verfahren:
- offenes Verfahren - /nicht offenes Verfahren (Europaweit)
- Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb (Europaweit)
- wettbewerblicher Dialog (Europaweit)
- und Innovationspartnerschaft (Europaweit).