Der Vergabevermerk dient der Dokumentation des Vergabeverfahrens und damit der Transparenz. Er ist grundsätzlich in jedem Vergabeverfahren zeitnah anzufertigen. Im Vergabevermerk sind sämtliche Stufen des Ausschreibungsverfahrens festzuhalten und sämtliche Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen zu dokumentieren. Außerdem sind die getroffenen Entscheidungen im Vergabevermerk zu begründen.
Einzelheiten dazu, was der Vergabevermerk mindestens umfassen muss, sind in § 8 Abs. 2 VgV geregelt.
Der Vergabevermerk muss in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dokumentiert werden (§ 8 Abs. 1 VgV).