Erfahrung seit 70 Jahren

Nutzen Sie unser Know-how

Jetzt passende Ausschreibungen finden

Alle Ausschreibungen im Komfort-Tarif

schon ab 39,50 € mtl.

Hier informieren

Ihre Vorteile:

  • Zugriff auf alle Ausschreibungen
  • Laufend neue Auftragschancen
  • E-Mail bei neuen Ausschreibungen
  • PDF-Export der Ausschreibungen
  • Teilnahme an eVergaben
  • Persönlicher Kundensupport

Fragen? Wir beraten Sie gerne
 0211/88 27 38 - 288

Vorinformation

Gem. § 38 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe mittels Veröffentlichung einer Vorinformation nach dem Muster gem. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 bekanntgeben.

Die Vorinformation kann an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union versandt oder im Beschafferprofil veröffentlicht werden. Veröffentlicht der öffentliche Auftraggeber eine Vorinformation im Beschafferprofil, übermittelt er die Mitteilung dieser Veröffentlichung dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Muster gem. Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986.

Hat der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Vorinformation veröffentlicht, kann die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten im offenen Verfahren auf 15 Tage und im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren auf 10 Tage verkürzt werden, sofern

  1. die Vorinformation alle nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 geforderten Informationen enthält, soweit diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorinformation vorlagen und
  2. die Vorinformation wenigstens 35 Tage und nicht mehr als 12 Monate vor dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt wurde.

Die Vergabestelle (mit Ausnahme oberster Bundesbehörden) kann im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren sogar auf eine Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV verzichten, sofern die Vorinformation

  1. die Liefer- oder Dienstleistungen benennt, die Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sein werden,
  2. den Hinweis enthält, dass dieser Auftrag im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben wird,
  3. die interessierten Unternehmen auffordert, ihr Interesse mitzuteilen (Interessenbekundung).
  4. Alle nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 geforderten Informationen enthält und
  5. wenigstens 35 Tage und nicht mehr als 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung veröffentlicht wird.

 

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

0211 / 88 27 38 - 288

Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

Sie erreichen uns ab 08:00 Uhr.
Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.