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Interessenbekundung

Der öffentliche Auftraggeber kann die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe mittels Veröffentlichung einer Vorinformation bekannt geben. Nach § 38 Abs. 4 VgV kann der öffentliche Auftraggeber mit Ausnahme oberster Bundesbehörden im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren auf eine Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV verzichten, sofern diese Vorinformation die in § 38 Abs. 4 Nr. 1 – 5 VgV genannten Voraussetzungen enthält. Aufgrund der Veröffentlichung einer Vorinformation nach § 38 Abs. 4 VgV können Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber eine formlose Interessenbekundung übermitteln.

Der öffentliche Auftraggeber fordert dann alle Unternehmen, die eine entsprechende Interessensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.

Nicht zu verwechseln ist die Interessensbekundung mit dem Interessenbekundungsverfahren.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

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