Meldung an Destatis gemäß VergStatVO
Seit dem 1. Oktober 2020 sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO).
Betroffen sind Vergaben im EU-Oberschwellenbereich, aber auch nationale Verfahren ab einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Je betroffene Vergabe sind circa 20 Fragen (Anzahl der elektronischen Angebote, Anzahl der Angebote von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Zuschlagskriterien, Auftragswert u. v. m.) zu beantworten.
Hierfür müssen Sie sich einmalig als Auftraggeber beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren.
Registrierung bei Destatis
Ihre Destatis-Zugangsdaten können wir gerne für Sie in Ihrer eVergabe hinterlegen. Somit können Sie alle Daten - wie einen vergebenen Auftrag - direkt aus Ihrer eVergabe medienbruchfrei übermitteln. So sparen Sie sich die Arbeit, die Daten zusammenzustellen und in das Destatis-Eingabeformular zu übertragen. Zudem ist die Meldung Teil Ihres Prozesses.
Die Datenübermittlung kann somit nicht vergessen werden und wird in der Vergabeakte dokumentiert.
Die Freischaltung und Nutzung der Destatis-Schnittstelle ist kostenpflichtig. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot.