Vor der Wertung der Angebote im eigentlichen Sinne erfolgt die Angebotsprüfung. Dabei prüft der Auftraggeber zunächst die Vollständigkeit des Angebots. Wenn der Bieter geforderte Erklärungen oder Nachweise nicht eingereicht hat, kann der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern.
Sodann prüft der Auftraggeber anhand der eingereichten Nachweise, ob der Bieter zur Ausführung des Auftrags geeignet ist. Schließlich prüft der Auftraggeber, ob ein Unterangebot vorliegt.