Eine Ausschreibung ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lateinisch: invitatio ad offerendum).
Beim regelmäßig anzuwendenden Verfahren der öffentlichen Ausschreibung, das bei Vergaben oberhalb der EU-Schwelle offenes Verfahren genannt wird, wird die Beschaffungsabsicht öffentlich bekannt gemacht und jeder Interessent kann ein Angebot abgeben.
Bei dem Verfahren der beschränkten Ausschreibung, bei Vergaben oberhalb der EU-Schwelle nicht offenes Verfahren genannt, wird dagegen nur ein beschränkter Kreis von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.