Eine Baukonzession ist ein entgeltlicher Vertrag, mit dem ein Konzessionsgeber ein Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betraut und die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zzgl. einer Zahlung besteht, § 105 Abs. 1 GWB.
In Abgrenzung zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge geht bei der Vergabe einer Baukonzession das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks auf den Konzessionsnehmer über, § 105 Abs. 2 GWB.