Bewerbungsfrist ist der Zeitraum, in dem Unternehmen ihr Interesse für einen öffentlichen Auftrag anmelden können.
Bei einstufigen Verfahren, also im Regelfall, ist dies die Frist, innerhalb derer ein Unternehmen die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber abfordern muss, wobei diese Frist vom Auftraggeber nicht gesondert bestimmt wird. Es steht jedem Unternehmen frei, die Unterlagen auch kurz vor Ablauf der Angebotsfrist anzufordern.
Bei zweistufigen Verfahren betrifft die Bewerbungsfrist das Bewerbungsverfahren/ den Teilnahmewettbewerb. Hier setzt der Auftraggeber eine Bewerbungsfrist fest. Innerhalb dieser Frist müssen dann Unternehmen sich bewerben, damit sie in der vom Auftraggeber vorzunehmenden Bieterauswahl berücksichtigt werden können.