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Fristen

Beim Vergabeverfahren sind im Wesentlichen drei Fristen von Bedeutung:

Bewerbungsfrist
Angebotsfrist
Zuschlagsfrist

Die Bewerbungsfrist bezeichnet die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge, die Angebotsfrist die Frist für den Eingang der Angebote und die Zuschlagsfrist liegt zwischen der Eröffnung der Angebote und dem Zuschlag. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden, er kann es nicht einseitig zurückziehen. Daher wird die Zuschlagsfrist auch als „Bindefrist“ bezeichnet.

Die Fristenberechnung bestimmt sich gem. § 82 VgV nach der Verordnung EWG Nr. 1182/71 des Rates vom 03.06.1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine. Fristen beginnen immer am Tag nach dem Ereignis, das angesprochen ist. Sie enden grundsätzlich mit Ablauf des Tages der festgelegt wurde, es kann aber auch ein anderer Termin (z.B. 12:00 Uhr) festgelegt werden.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

Sie erreichen uns ab 08:00 Uhr.
Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.