Compliance, also die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, ist für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber ein zentrales Thema. Der öffentliche Auftraggeber muss einerseits selbst für die Durchsetzung und Beachtung der vielfältigen gesetzlichen Vorgaben Sorge tragen und steht andererseits selbst als starke Nachfragemacht im Mittelpunkt des wirtschaftlichen Geschehens.
Für Bieter ist Compliance heute eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, öffentliche Aufträge zu erhalten. Sanktionen gegen das Unternehmen oder seine Leitung im Zuge strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Verfahren, können schwerwiegende vergaberechtliche Folgen haben, die im Extremfall sogar die Existenz des Unternehmens in Frage stellen können. Das Vergaberecht sieht vor, dass nur gesetzestreue und zuverlässige Bieter an einem Vergabeverfahren teilnehmen und den Zuschlag erhalten dürfen. In dem Fall, dass es zu einer „schweren Verfehlung“ gekommen ist, welche die Beurteilung als unzuverlässig zur Konsequenz hat (z.B.: Verstoß gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht; Bestechung von Amtsträgern; Betrug), bildet insbesondere der Aufbau eines Compliance-Systems eine zentrale Voraussetzung für die sogenannte „Selbstreinigung“ des Unternehmens zwecks Wiederzulassung als Bieter von öffentlichen Aufträgen.
Im konkreten Vergabeverfahren wird durch Compliance die Einhaltung vergaberechtlicher Normen sichergestellt, insbesondere unzulässige Submissionsabsprachen verhindert.