Das Vergaberecht, auch als öffentliches Auftrags- und Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet, umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt, zu beachten hat. Das Vergaberecht umfasst ebenso Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen die Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim Einkauf von Leistungen suchen können.
Das Vergaberecht ist in folgenden Gesetzen und Vorschriften geregelt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV),
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A),
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A),
Unterschwellenverordnung (UVgO)
sowie
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV),
Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und
Haushaltsrecht der öffentlichen Hand (BHO, LHO, gem. HVO).
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