Die Eignungsleihe ermöglicht es Bietern, temporär auf die Fachkenntnisse und Ressourcen anderer Unternehmen zuzugreifen, um Ihre Angebotsfähigkeiten zu stärken.
In Verbindung mit Öffentlichen Ausschreibungen muss ein Bieter bestimmte Anforderungen eines Auftrages erfüllen. Wenn ihm jedoch bestimmte Kapazitäten oder Erfahrungen fehlen, hat er die Möglichkeit, auf Eignungsverleiher zurückzugreifen. Er nimmt dann die Fähigkeiten oder Ressourcen eines anderen Unternehmens oder Drittanbieters in Anspruch, um die erforderlichen Kriterien zu erfüllen.
Die Anforderungen für ein Vergabeverfahren, denen Unternehmen standhalten müssen, werden in den Vergabeunterlagen festgehalten. Die Eignung eines jeweiligen Unternehmens wird demnach vom Auftraggeber genau geprüft.
Bieter, welche nicht alle Anforderungen erfüllen können, bekommen mithilfe einer Eignungsleihe trotzdem die Chance, an dem Vergabeverfahren des öffentlichen Auftrages teilzunehmen.
Welche Vorteile bietet die Eignungsleihe für Unternehmen?
Zu den Vorteilen der Eignungsleihe gehört nicht nur die Möglichkeit, kurzfristige Engpässe zu überbrücken und Zugang zu spezialisierten Fähigkeiten und Ressourcen zu erhalten. Auch können Sie so Flexibilität bei der Kapazitätsplanung gewinnen und Kosten kontrollieren, indem Sie nur bei Bedarf auf externe Ressourcen zurückgreifen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Eignungsverleiher und einem Unterauftragnehmer?
Eignungsverleiher
Ein Eignungsverleiher ist ein Unternehmen, das seine Fähigkeiten oder Ressourcen vorübergehend an ein anderes Unternehmen verleiht, damit es die Eignungskriterien eines Auftraggebers erfüllen kann. Die Beziehung zwischen dem Eignungsverleiher und dem Unternehmen ist temporär und auf die Erfüllung der Anforderungen des jeweiligen Projekts beschränkt.
Unterauftragnehmer
Ein Unterauftragnehmer ist ein Unternehmen, das von einem Hauptauftragnehmer (Bieter) beauftragt wird, bestimmte Teile eines Projekts oder Auftrags auszuführen. Der Unterauftragnehmer arbeitet im Auftrag des Hauptauftragnehmers und kann für spezifische Aufgaben oder Leistungen verantwortlich sein, die Teil des Gesamtauftrags sind.
Wie wird überprüft, ob ein Unternehmen für den Auftrag geeignet ist?
Damit der Auftraggeber auch sichergehen kann, dass ein Eignungsleiher geeignet ist, muss dies geprüft werden. Bei der sogenannten Eignungsprüfung prüft der Auftraggeber, ob der Eignungsverleiher die Anforderungen erfüllen kann, auf die sich der Bieter beruft. Es wird also geprüft, ob die zugesagten Mittel zur Erfüllung der Eignungskriterien ausreichend sind.
Außerdem wird geprüft, ob bei dem Eignungsverleiher zwingende Ausschlussgründe vorliegen (§ 123 GWB und § 124 GWB).
Für die Prüfung wird auch häufig der Präqualifikationsnachweis herangezogen, welcher Unternehmen ausgestellt wird, wenn Sie an einer Präqualifikation teilgenommen haben. Dies ist eine vergabeunabhängige Eignungsprüfung eines Unternehmens, die vorab durchgeführt wird. In dieser müssen bestimmte Kenntnisse und Leistungsfähigkeiten vorab nachgewiesen werden.
Sollten jedoch Ausschlussgründe vorliegen oder der Eignungsverleiher nicht in der Lage sein, die Eignungskriterien zu erfüllen, kann dieser vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und vom Bieter ersetzt werden.
Was gilt für die Eignungsleihe im Unterschwellenbereich und Oberschwellenbereich?
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird in Schwellenwerte unterteilt. Diese regeln die Vergabe von Aufträgen in der EU und werden regelmäßig angepasst – zuletzt alle zwei Jahre.
Durch die Schwellenwerte werden die Aufträge anhand ihres Auftragswertes in zwei Bereiche unterteilt, wodurch es unter anderem Unterschiede in der Verwendung von Eignungsleihen gibt.
Unterschwellenbereich
Hier handelt es sich um öffentliche Aufträge, die nicht den EU-weiten Vergaberegeln unterliegen.
Jedoch behandelt die UVgO (§ 26 Abs. 6) ein sogenanntes „Selbstausführungsgebot“, welches Auftraggebern ermöglicht, einzelne Aufgaben zu bestimmen, die selbst vom Auftragnehmer erledigt werden müssen.
Hier kann die Eignungsleihe eine flexible Option sein, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken oder auf spezialisierte Fähigkeiten zuzugreifen, ohne umfangreiche interne Ressourcen zu entwickeln.
Oberschwellenbereich:
Diese Aufträge unterliegen den EU-weiten Vergaberegeln - hier gelten strengere Vorschriften für den Vergabeprozess.
Laut § 47 VgV ist hier die Möglichkeit der Eignungsleihe ausdrücklich vorgesehen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen für eine Ausschreibung in jedem Fall eine Eignungsleihe in Anspruch nehmen darf.
In dieser Situation kann die Eignungsleihe jedoch komplexer sein, da Bieter die regulatorischen Anforderungen genau beachten müssen.
Tritt der Fall ein, dass für den Eignungsnachweis auf ein anderes Unternehmen berufen wird, muss dieses eine Verpflichtungserklärung abgeben, damit der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers prüfen kann.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Auftragschancen beim Deutschen Ausschreibungsblatt
Das Deutsche Ausschreibungsblatt bietet eine umfassende Übersicht über aktuelle Ausschreibungen in verschiedenen Branchen und Regionen.
Durch die gezielte Suche nach relevanten Projekten können Unternehmen nicht nur neue Auftragschancen finden, sondern auch potenzielle Möglichkeiten für die Eignungsleihe identifizieren und so Ihre Geschäftschancen erheblich steigern.