Im deutschen Vergaberecht sind die Vorschriften für Vergaben im Oberschwellenbereich in vier Hierarchieebenen geregelt:
- Ganz oben in der vergaberechtlichen Normenhierarchie finden sich die EU-Richtlinien.
- Auf nationaler Ebene sind die EU-Richtlinien in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt.
- Die dritte Stufe der Normenhierarchie bilden die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnungen für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
- Auf der vierten Stufe finden sich schließlich die Regelungen der VOB/A.
Diese Normenhierarchie, bei der die höhere Stufe Vorrang hat, wird auch als Kaskade oder Kaskadenprinzip bezeichnet.