Eine Leistungsbeschreibung kann auch funktional mittels eines Leistungsprogramms erfolgen. Dabei gibt der öffentliche Auftraggeber keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern definiert die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Den Bietern werden lediglich Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten sind, vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber beschreibt in der Ausschreibung lediglich das erwartete Resultat der zu erbringenden Leistung. Dabei wird auf Details darüber verzichtet, wie die geforderten Leistungen zu erfüllen sind. Dem Auftragnehmer wird dabei überlassen, auf welche Weise er das definierte Ziel des Auftraggebers erreicht. Es erfolgt somit ein Konzeptwettbewerb zwischen den Bietern, der neben den Preiswettbewerb tritt. Dies führt zu einem Mehraufwand für die Bieter, denn die Planung der Leistungserbringung erfordert zusätzlich konzeptionelle Arbeit.
Eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm kommt dann in Betracht, wenn es dem Auftraggeber an Fachwissen fehlt oder an einer genauen Vorstellung, wie ein gewünschtes Ziel erreicht werden kann. Daher ist in diesen Fällen die genaue Beschreibung des Leistungsziels von hoher Bedeutung. Auch die Rahmenbedingungen sind mit größt möglicher Klarheit und Eindeutigkeit festzulegen.