Eine Markterkundung ist eine Maßnahme im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens.
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen durchführen (§ 28 Abs. 1 VgV). Eine Markterkundung ist ein wesentliches Instrument für öffentliche Auftraggeber, um eine entsprechend ausführliche Leistungsbeschreibung erstellen zu können. Hierbei werden Informationen zusammengetragen. Dies kann eine einfache Internetrecherche sein. Es werden aber auch Unternehmen direkt angesprochen, um Informationen einzuholen. Dabei sind immer mehrere Unternehmen anzusprechen, wobei die Grundsätze einer Vergabe zu beachten und einzuhalten sind. Da die Markterkundung der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens dient, ist auch die Dokumentationspflicht zu beachten. Etwaige Korrespondenz sollte daher in die spätere Vergabeakte übernommen werden.
Eine unzulässige Markterkundung würde in der Durchführung eines Vergabeverfahrens liegen. Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten- oder Preisermittlung ist gesetzlich untersagt (§ 28 Abs. 2 VgV).